Darf man Patienten in der Arztpraxis noch mit Namen aufrufen?
(wann) kommt die Pflicht zum namenlosen Aufruf?

Patient mit Namen aufrufen in der Arztpraxis


Nicht erst seit die DSGVO in Kraft ist und man bei Verstößen hohe Strafen befürchten muss, sollte man bei vielen Vorgängen im Gesundheitsbereich den Umgang mit sensiblen Daten und deren Schutz überpüfen. Ein "weil wir es schon immer so gemacht haben" erntet eher Unverständnis in der Bevölkerung und sollte bei einem modernen Arzt, der fachlich auf dem neuesten Wissensstand ist, ohnehin tabu sein. Einer dieser Vorgänge in jeder Arztpraxis, jedem Medizinischen Versorgungszentrum und jedem Krankenhaus ist der Aufruf der Patienten im Wartezimmer.

Namenloser Patientenaufruf kommt gut an

In einigen EU-Mitgliedstaaten war es bereits vor der DSGVO üblich, Nummern an Patienten zu verteilen und darüber in der Praxis aufzurufen, wie z.B. in Teilen Italiens. In anderen Bereichen (Zulassungsstelle, Stadt- und Gemeindeverwaltungen, ...) wird der namenlose Aufruf seit vielen Jahrzehnten auch bei uns praktiziert und bedarf daher keiner großen Erklärungen oder Umgewöhnungen. Auch kommen sich die Menschen nicht nur "als Nummer" vor - ganz im Gegenteil, bei unseren Kunden- und Patientenbefragungen haben wir über alle Altersgruppen durchweg positive Rückmeldungen bekommen.

Datenschutz in der Arztpraxis ist auch Ländersache

In Deutschland emfpehlen die Datenschutzbeauftragten der Länder Regeln zum Datenschutz. Zum aktuellen Zeitpunkt ist der Aufruf mit Namen in allen Bundesländern erlaubt - solange der Patient nicht widerspricht. Widerspricht der Patient, ist dem Folge zu leisten. (Quelle: deutscher Hausärzteverband, FAQ zum Datenschutz) In einer Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten von Sachsen-Anhalt heißt es, ob es „sozial- und grundrechtsadäquat“ wäre, die Patienten mit dem Namen aufzurufen. Er sieht keine Erforderlichkeit des namentlichen Aufrufs: „Der Aufruf ist in der Regel mit anderen Methoden (z. B. „Der Nächste bitte.“, Verwendung von Wartemarken) ohne Nennung von Namen und damit des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht möglich.“ (Quelle: Stellungnahme Landesdatenschutzbeauftragter Sachsen-Anhalt)


Vor- und Nachteile zwischen namenlosem Patientenaufruf oder dem Patientenruf mit Nummer, Pager, Funk oder Smartphone

Unabhängig davon, ob der klassische Patientenaufruf mit Namen aus dem Wartezimmer aktuell (noch) erlaubt ist oder nicht, sollte in der Arztpraxis, im MVZ und im Krankenhaus der Schutz der Daten von Kunden bzw. Patienten wichtig und Diskretion selbstverständlich sein. Folgt man nun also der Stellungnahme, sollte man einige Punkte zu Alternativen zum Aufruf von Patienten mit Namen bedenken: Die Effizienz des Unternehmens sollte nicht leiden und nachhaltig soll das ganze natürlich auch sein. Stellen Sie sich vor, dass pro Behandlung und Tag eine Wartemarke aus Papier mit der Aufrufnummer im Papierkorb oder auf der Straße lande - das wäre schlecht für die Umwelt und keine (gute) Eigenwerbung! Durch die unterschiedlichen Altersgruppen der Kundschaft will man als Dienstleister aber Rücksicht auf alle nehmen können, womit ein zwingend smartphonebasiertes Aufrufsystem hier ausscheidet. Pager und patientenaufrufanlagen über Funk wie in so manchem Biergarten oder Rasthof, sind teuer in der Anschaffung und benötigen viele Ressourcen.

Lesen Sie hier auch: Wartemarken Aufrufsysteme für Arztpraxis und MVZ im Vergleich


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Unsere Karten sind mehrere Jahre verwendbar. Günstig. Desinfizierbar. Nachhaltig und umweltschonend, einfach in der Bedienung und gut für den Geldbeutel: Beim Anmelden in der Praxis ziehen Sie eine wartenmitadana-Karte über das Lesegerät, wodurch der Patientenname mit der Aufrufnummer auf der Karte verknüpft wird. Mit dieser Karte setzt sich der Patient nun ins Wartezimmer. Sie können den virtuellen Patienten auf der wartenmitadana-Website beliebig zwischen den Räumen und den raumeigenen Wartelisten hin- und herschieben und Ihr gesamtes Team weiß immer, welcher Patient in welchem Raum ist und welche Patienten auf welche Räume warten. Letzteres gilt übrigens auch für Ärzte und Räume - jeder Ihrer Mitarbeiter ist zu jeder Zeit, über den Browser auch auf Tablet-PCs, über den aktuellen Status der Räume und aller Patienten informiert. Ohne Ihr Arztinformationssystem zu verlassen können Sie den Raum als frei melden, wordurch automatisch der nächste Patient der Raumeigenen Warteliste über ein TV-Gerät im Wartezimmer (Wartezimmer-TV selbst erstellen) namenlos aufgerufen wird. Der Patient kommt dann selbstständig in den richtigen Raum, wodurch immense überflüssige Laufwege und -zeiten eingespart werden. Außerdem können störende Unterbrechungen bei der Behandlungen vermieden werden. Es werden keine Patienten mehr übersehen, vergessen oder deren Reihenfolge vertauscht. Gleichzeitig bleiben Sie aber flexibel genug, wenn beabsichtigt, die Wartereihenfolge zu verändern.


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